Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 28.06.2007 - 3 U 3/07   

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https://dejure.org/2007,11690
OLG Hamburg, 28.06.2007 - 3 U 3/07 (https://dejure.org/2007,11690)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28.06.2007 - 3 U 3/07 (https://dejure.org/2007,11690)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28. Juni 2007 - 3 U 3/07 (https://dejure.org/2007,11690)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    §§ 826, 824, 823 BGB; § 2 UWG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung des Vertriebs eines Buches wegen Wettbewerbswidrigkeit; Unzulässige Verschleierung des Werbecharakters von Wettbewerbshandlungen; Vorliegen einer Wettbewerbshandlung bei Vertrieb eines Buches mit teilweise polemischen und unwahren Äußerungen; ...

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Kein Eingriff in den Wettbewerb durch polemische Schriftstücke

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 824; ; BGB § 826; ; UWG § 2 Abs. 1 Nr. 1

  • prewest.de PDF, S. 67

    §§ 823, 824, 826 BGB; § 2 UWG
    Wettbewerb; Buchvertrieb; Pressefreiheit; Thema Einkaufszentrum EKZ; Stadtentwicklung; Polemik; teilweise Unrichtigkeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Vermutung der Wettbewerbsförderungsabsicht durch Inverkehrbringen eines Buches

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2008, 612
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.06.2002 - I ZR 86/00

    Kontostandsauskunft

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.06.2007 - 3 U 3/07
    Die Vermutungsregel für das Bestehen der Wettbewerbsabsicht bei marktbezogenen Handlungen von Gewerbetreibenden, die objektiv zur eigenen Absatzförderung geeignet sind (BGH GRUR 2002, 1093 - Kontostandsauskunft), ist bei Presseäußerungen im Rahmen der funktionsgerechten redaktionellen Berichterstattung grundsätzlich unanwendbar.
  • BGH, 10.11.1994 - I ZR 216/92

    Dubioses Geschäftsgebaren - Wettbewerbsförderungsabsicht; GG - Pressefreiheit

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.06.2007 - 3 U 3/07
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann auch bei polemisch überspitzten, subjektiv einseitigen oder sogar gewollt herabsetzend gehaltenen Beiträgen durchaus die Absicht einer öffentlichen Information und Meinungsbildung bestehen oder eine andere, ebenfalls wettbewerbsbezugsfreie Motivation vorliegen; deswegen reicht die Feststellung, dass die Äußerung sich nach Form und Inhalt nicht im Rahmen des Erforderlichen hält, nicht aus, um die Wettbewerbsabsicht anzunehmen (BGH GRUR 1995, 270 - Dubioses Geschäftsgebaren).
  • BGH, 20.03.1986 - I ZR 13/84

    Gastrokritiker

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.06.2007 - 3 U 3/07
    Deswegen gilt jene Vermutungsregel insbesondere wegen Art. 5 Abs. 1 GG auch dann nicht, wenn die Presseäußerung Dritt-Angebote positiv hervorhebt oder durch die negative Kritik der Konkurrenz mittelbar begünstigt (BGH GRUR 1986, 812 - Gastrokritiker).
  • BGH, 20.02.1997 - I ZR 12/95

    Emil-Grünbär-Klub - Getarnte Werbung; Förderung fremden Wettbewerbs

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.06.2007 - 3 U 3/07
    Diese im Normalfall zwangsläufigen Begleiterscheinungen reichen allein nicht aus, bei so einer Berichterstattung die subjektive Wettbewerbsabsicht der Presse zu bejahen (BGH GRUR 1997, 907 - Emil-Grünbär-Klub).
  • BGH, 22.05.1986 - I ZR 72/84

    "Frank der Tat"; Wettbewerbsförderungsabsicht eines Redakteurs

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.06.2007 - 3 U 3/07
    (aaa) Es ist die Absicht der Wettbewerbsförderung erforderlich, ein bloßes Bewusstsein der Absatzförderung genügt nicht, weil dabei auch ganz andere Motive vorrangig sein können (BGH GRUR 1986, 898 - Frank der Tat); hierbei kommt es auf die erkennbar nach außen tretende Zielrichtung des Handelnden an.
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